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Transporte
 

Sicherung von Kindern in Autos seit dem 1. April 2010

Seit dem 1. April 2010 gelten in der Schweiz neue Vorschriften für das Sichern von Kindern in Autos: Kinder unter 12 Jahren, welche kleiner sind als 150 Zentimeter, müssen mit einer Rückhaltevorrichtung gesichert sein. Als zugelassene Rückhaltevorrichtungen gelten Kindersessel oder einfache Sitzerhöher, die den EU-Normen 44/03 oder 44/04 entsprechen.

Für die Transporte mit Privatautos an Anlässe und Wettkämpfe des Turnvereins und der Jugi Niederurnen gelten die Regeln aus dem nachfolgenden Merkblatt.

-> Merkblatt: Sicherung von Kindern in Autos seit dem 1. April 2010 (PDF)

Namensliste der betroffenen Mitglieder

Links

-> Bundesamt für Strassen (ASTRA)
-> Touring Club Schweiz (TCS)