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Sicherung von Kindern in Autos seit dem 1. April 2010
Seit dem 1. April 2010 gelten in der Schweiz neue Vorschriften für das Sichern von Kindern in Autos: Kinder unter 12 Jahren, welche kleiner sind als 150 Zentimeter, müssen mit einer Rückhaltevorrichtung gesichert sein. Als zugelassene Rückhaltevorrichtungen gelten Kindersessel oder einfache Sitzerhöher, die den EU-Normen 44/03 oder 44/04 entsprechen.
Für die Transporte mit Privatautos an Anlässe und Wettkämpfe des Turnvereins und der Jugi Niederurnen gelten die Regeln aus dem nachfolgenden Merkblatt.
-> Merkblatt: Sicherung von Kindern in Autos seit dem 1. April 2010 (PDF)
Namensliste der betroffenen Mitglieder
Folgende Mitglieder müssen an diesen Anlass oder Wettkampf eine eigene (den gültigen Normen entsprechende) Rückhaltevorrichtung mitbringen:
| Name |
Vorname |
Alter am Tag des Anlasses/Wettkampfes |
Links
-> Bundesamt für Strassen (ASTRA) -> Touring Club Schweiz (TCS)
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